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Teilnehmer am Nachhaltigkeitsabkommen

Über eine Willensbekundung hinaus bietet das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen engagierten Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme.

Urkundenübergabe am 15. April 2013 im Landratsamt Ilm-Kreis in Arnstadt


Unternehmen und Einrichtungen können in das Nachhaltigkeitsabkommen aufgenommen werden, wenn sie nachweisbar eine freiwillige Leistung erbracht haben, die über das vom Gesetzgeber geforderte Maß hinausgeht.


Beispiele solcher freiwilligen Leistungen sind die Anwendung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS-II oder DIN ISO 14.001 sowie Maßnahmen im eigenen Unternehmen, die dazu geführt haben, Energie effizienter zu nutzen oder andere Ressourcen einzusparen.


Aber auch biozertifizierten Betrieben und Herstellern nachweislich ökologisch unbedenklicher Produkte sowie Unternehmen, die durch andere freiwillige Leistungen zur Verbesserung der Umweltsituation in Thüringen beigetragen haben, ist eine Teilnahme am Abkommen möglich.