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Nutzung des NAT-Logos

 

Die Mitglieder des Nachhaltigkeitsabkommens erhalten mit der Teilnahmeurkunde das befristete Recht, das NAT-Logo für ihre Darstellung der Teilnahme zu verwenden.

 

Gleichfalls können die Kooperationspartner des Nachhaltigkeitsabkommens das Logo hinsichtlich ihrer Tätigkeiten für das Nachhaltigkeitsabkommen verwenden.

 

Für die Verwendung des Logos ist die Darstellung im Corporate Design verbindlich. Insbesondere sind dort Farben und Maße festgelegt. Bei Veränderungen des Maßstabs ist das Höhen- und Breitenverhältnis (1:4,5) unbedingt einzuhalten. Die weiteren aufgeführten Festlegungen sind gleichfalls verbindlich.

 

Für spezielle Logoanwendungen, z. B. Druckaufträge, wenden Sie sich bitte an die wedea Werbung & Design GmbH.

 

Zum Herunterladen des Logos ist eine Authentisierung mit Benutzername und Passwort erforderlich.