Dem Lenkungskreis obliegen alle im Sinne des NAThüringen zu treffenden Entscheidungen.
Dem Lenkungskreis gehören an:
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der Chef der Thüringer Staatskanzlei
der Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
der Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
sowie
der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern
ein Hauptgeschäftsführer der drei Thüringer Industrie- und Handelskammern
der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Wirtschaft Thüringens e. V.