Lenkungskreis
Dem Lenkungskreis obliegen alle im Sinne des NAThüringen zu treffenden Entscheidungen. Dem Lenkungskreis gehören an: - die Chefin der Thüringer Staatskanzlei - der Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - der Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie sowie - der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern - ein Hauptgeschäftsführer der drei Thüringer Industrie- und Handelskammern - der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Wirtschaft Thüringens e. V.