Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Thüringer Wirtschaft und der Thüringer Landesregierung bei der Lösung von Problemen hat sich bewährt und wird fortgesetzt.
Im Rahmen dessen:
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erhalten Organisationen, die ein Umweltmanagementsystem nach EMAS anwenden, weiterhin verwaltungsrechtliche Erleichterungen eingeräumt. Dazu wird der Katalog der verwaltungsrechtlichen Erleichterungen überarbeitet, praktikabler gestaltet und fortgeschrieben. Ebenso werden weitere Gebührenermäßigungen geprüft.
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sollen weitere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, staatliche Überwachungsmaßnahmen zu reduzieren und zu bündeln
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soll sich die Bearbeitungszeit von Genehmigungsanträgen, insbesondere für Teilnehmer des Nachhaltigkeitsabkommens Thüringen, verkürzen. Dazu unterrichtet die Thüringer Landesregierung die Beschäftigten der Verwaltung umfassend über das Nachhaltigkeitsabkommens Thüringen sowie über eingeführte Deregulierungsmaßnahmen.
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setzt sich die Thüringer Landesregierung für die Vereinfachung des Umweltrechtes im Bundesrat und im EU-Ausschuss der Regionen ein
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ist die NAT-Geschäftsstelle Erstanlaufstelle für Unternehmen mit dem Ziel einer frühzeitigen Problemerkennung: sie kommuniziert die Interessen der Thüringer Unternehmen gebündelt gegenüber der Thüringer Landesregierung etwa bei Gesetzesvorhaben
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werden die NAT-Umweltstammtische mit dem Staatssekretär des für Umwelt zuständigen Ministeriums mit dem Ziel fortgesetzt, Informationen mit den zuständigen Institutionen der öffentlichen Verwaltung auszutauschen und Probleme auf kurzem Weg zu lösen. NAT-Teilnehmer haben ein Erstvorschlagsrecht für die zu behandelnden Themen.
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bieten die Partner den NAT-Teilnehmern anlässlich aktueller Neuerungen im Umweltbereich kostengünstigere oder kostenlose Gruppenschulungen an.